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AGB
ARTIKEL 1 – ALLGEMEINES
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von SCORPION ABRASIVE BENELUX B.V., im Folgenden SCORPION ABRASIVE genannt.
1.2 SCORPION ABRASIVE liefert ausschließlich an gewerbliche Kunden. Verträge mit Verbrauchern sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bestellungen von Verbrauchern werden nicht angenommen und können von SCORPION ABRASIVE ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder storniert werden.
1.3 Unter Geschäftskunden sind natürliche oder juristische Personen zu verstehen, die in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handeln.
1.4 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von SCORPION ABRASIVE schriftlich bestätigt wurden.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt, sofern sie nicht zuvor schriftlich von SCORPION ABRASIVE akzeptiert wurden.
1.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird in gegenseitigem Einvernehmen durch eine Bestimmung ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.
ARTIKEL 2 – DEFINITIONEN
2.1 SCORPION ABRASIVE: SCORPION ABRASIVE BENELUX B.V. mit Sitz in den Niederlanden.
2.2 Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt. Verbraucher sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3 Vertrag: jeder Vertrag zwischen SCORPION ABRASIVE und dem Kunden über die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen.
2.4 Produkte: alle von SCORPION ABRASIVE angebotenen und gelieferten Schleif-, Entgrat-, Schneid- und sonstigen abrasiven Produkte.
2.5 Schriftlich: Kommunikation per Brief oder auf elektronischem Wege, einschließlich E-Mail.
ARTIKEL 3 – IDENTITÄT DES UNTERNEHMENS
Name des Unternehmens: SCORPION ABRASIVE BENELUX B.V.
Adressdaten: Handelsweg 18, 7461 JK Rijssen
Land der Niederlassung: Niederlande
Handelskammer-Nummer: 97126276
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL867920580B01
Websitewww.scorpionabrasive.nl
ARTIKEL 4 – ANGEBOTE UND PREISE
4.1 Alle Angebote und Offerten von SCORPION ABRASIVE sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Transportkosten, Verpackungskosten, Verwaltungskosten und sonstige Abgaben, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
4.3 Abbildungen, Spezifikationen und Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer sind für SCORPION ABRASIVE nicht bindend.
4.4 SCORPION ABRASIVE behält sich das Recht vor, Preise bei Änderungen der Rohstoffpreise, Wechselkurse, Transportkosten oder anderen Marktbedingungen anzupassen.
ARTIKEL 5 – ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
5.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald SCORPION ABRASIVE eine Bestellung schriftlich bestätigt oder tatsächlich mit deren Ausführung begonnen hat.
5.2 Mündliche Zusagen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
5.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Artikel 6 – DER VERTRAG, STORNIERUNG UND MASSANFERTIGUNG
6.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald SCORPION ABRASIVE eine schriftliche Auftragsbestätigung versandt oder mit der Ausführung begonnen hat.
6.2 Bei einer Stornierung durch den Kunden nach Vertragsabschluss ist SCORPION ABRASIVE berechtigt, Stornierungskosten in Höhe von 25 % des Gesamtbestellwertes in Rechnung zu stellen. Für speziell bestellte Produkte gilt 100 % des Rechnungswertes.
6.3 Stornierungen müssen schriftlich eingereicht werden und werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch SCORPION ABRASIVE wirksam.
6.4 Wenn Änderungen an einem Auftrag zu Verzögerungen oder Mehrkosten führen, ist SCORPION ABRASIVE berechtigt, diese weiterzuverrechnen.
6.5 Für Sonderanfertigungen gilt eine Vorausrechnung in Höhe von 30 % des Auftragswertes; die restlichen 70 % sind vor der Lieferung zu begleichen.
Artikel 7 – ZAHLUNG, BONITÄT UND VERZÖGERUNGSZINSEN
7.1 Neukunden bezahlen die erste Bestellung vollständig im Voraus. Nach Vereinbarung und Genehmigung gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder wie vereinbart.
7.2 Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug und es werden Zinsen in Höhe von 8 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag berechnet.
7.3 SCORPION ABRASIVE behält sich das Recht vor, vor Annahme einer Bestellung eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
7.4 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die SCORPION ABRASIVE zur Erlangung der Zahlung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Nach der zweiten Mahnung kann die Forderung an ein Inkassobüro übertragen werden, wobei zusätzliche Kosten einschließlich gesetzlicher Zinsen und außergerichtlicher Inkassokosten anfallen.
7.5 Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich Zinsen und Kosten, Eigentum von SCORPION ABRASIVE.
7.6 SCORPION ABRASIVE ist berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
ARTIKEL 8 – EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Alle von SCORPION ABRASIVE gelieferten Produkte bleiben Eigentum von SCORPION ABRASIVE, bis der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
8.2 Solange der Eigentumsvorbehalt gilt, ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden, zu veräußern oder in anderer Weise zu belasten.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte während der Dauer des Eigentumsvorbehalts angemessen zu versichern.
ARTIKEL 9 – LIEFERUNG UND RISIKO
9.1 Lieferfristen sind unverbindlich und gelten niemals als Ausschlussfristen.
9.2 Die Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt nicht zu Schadenersatz oder zur Auflösung des Vertrags.
9.3 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung sofort nach Erhalt zu überprüfen und eventuelle sichtbare Mängel unverzüglich schriftlich zu melden.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden zu überprüfen. Mit der Unterzeichnung des Frachtbriefs oder Lieferscheins erklärt der Kunde, die Ware in gutem Zustand erhalten zu haben. Sichtbare Schäden oder Abweichungen sind sofort bei Erhalt auf dem Frachtbrief zu vermerken und unverzüglich dem Spediteur zu melden. Nach der vorbehaltlosen Unterzeichnung erlischt jeder Anspruch in Bezug auf sichtbare Schäden.
ARTIKEL 10 – STORNIERUNG UND RÜCKSENDUNG
10.1 Eine Stornierung des Vertrags ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SCORPION ABRASIVE möglich.
10.2 SCORPION ABRASIVE ist berechtigt, Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.
10.3 Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SCORPION ABRASIVE zulässig.
10.4 Zurückgesandte Produkte müssen unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung geliefert werden.
10.5 Sonderanfertigungen oder maßgeschneiderte Produkte können nicht zurückgegeben werden.
10.6 Alle mit Rücksendungen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 11 – KONFORMITÄT UND GARANTIE
11.1 SCORPION ABRASIVE garantiert, dass die gelieferten Produkte dem Vertrag und den üblichen Anforderungen an die Tauglichkeit entsprechen.
11.2 Die Garantie wird ausschließlich gemäß den Bedingungen des Herstellers gewährt. SCOPRION ABRASIVE ist nicht für die Eignung für bestimmte Anwendungen verantwortlich.
11.3 Verschleiß, unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Anwendung oder Montage sind von der Garantie ausgeschlossen.
11.4 Reklamationen müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.
11.5 Carry-in: Der Kunde ist für die Rücksendung und die damit verbundenen Kosten verantwortlich; SCOPRION ABRASIVE lässt die erforderlichen Maßnahmen (in der Regel kostenlos) durchführen.
ARTIKEL 12 – HAFTUNG
12.1 SCORPION ABRASIVE haftet ausschließlich für direkte Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
12.2 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Betriebsausfälle ist ausgeschlossen.
12.3 Jede Haftung ist auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung beschränkt.
12.4 Der Kunde stellt SCORPION ABRASIVE von Ansprüchen Dritter frei.
ARTIKEL 13 – HÖHERE GEWALT
13.1 Unter höherer Gewalt versteht man alle von SCORPION ABRASIVE unabhängigen Umstände, aufgrund derer die Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
13.2 Im Falle höherer Gewalt hat SCORPION ABRASIVE das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne schadensersatzpflichtig zu sein.
ARTIKEL 14 – GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
14.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf von SCORPION ABRASIVE bereitgestellte Dokumente, Abbildungen, Zeichnungen und Produktinformationen liegen bei SCORPION ABRASIVE oder seinen Lieferanten.
14.2 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist die Verwendung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung nicht gestattet.
ARTIKEL 15 – ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN
15.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SCORPION ABRASIVE und dem Kunden gilt ausschließlich niederländisches Recht.
15.2 Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem SCORPION ABRASIVE BENELUX B.V. seinen Sitz hat.
Version 1.29 – vom 31.12.2025